Bei der Pfarreiratswahl 2025 haben Jugendliche ab 14 Jahren das aktive Wahlrecht. Kinder und Jugendliche wirken wesentlich im Alltag ihrer Pfarreien mit. Sei es als
Messedienende, in Jugendverbänden oder bei vielfältigen Aktionsformaten. Ihnen wird an vielen Stellen zugetraut, Aufgaben verantwortungsvoll zu übernehmen und ein lebendiges Gemeindeleben
mitzugestalten.
Sie sollen die Möglichkeit erhalten, ihren sozialen Nahraum – die Pfarrei – nicht nur durch ihr Tun mitzugestalten, sondern auch durch ein legitimiertes Beteiligungsinstrument.
Diese Regelung unterscheidet sich vom Wahlalter bei den Kirchenvorstandswahlen. Dort liegt das Wahlalter bei mind. 16 Jahren.