Wahl des Kirchenvorstands 2025

Wahlliste


Vorstellen der Kandidaten für den Kirchenvorstand  ► ...


Wahlberechtigungen

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr an dem Ort der Kirchengemeinde wohnen.

 

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist, sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist.

Nicht wahlberechtigt sind die dem Seelsorgeklerus angehörenden Welt- und Ordensgeistlichen. Dazu gehören auch die in der Kirchengemeinde wohnenden emeritierten Geistlichen. Auch Diakone im Hauptamt oder mit Zivilberuf sind nicht wahlberechtigt.